2. Änderung Schwerin-Friedrichsthal
Bebauungsplan Nr. 14.91.01 in Kraft seit 07.07.2017
Bebauungsplan (PDF) Begründung (PDF) Städtebauliches Konzept (PDF)
Gewässer: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)
Friedrichsthal liegt im äußersten Nordwesten Schwerins, nördlich des Neumühler Sees. Den Namen gab Herzog Friedrich Franz I. dem Ort 1798, nachdem er hier ein Sommerhaus zum Jagdschloss hatte ausbauen lassen. Seit 1936 gehört Friedrichsthal zur Stadt. Ab Mitte der 1990er Jahre kamen neue Wohngebiete hinzu.
Im 18. Jahrhundert stand an der Straße nach Gadebusch ein Krug, der Hellkrug. Um 1790 ließ der Regierungsrat August Georg von Brandenstein in seiner Nähe ein Sommerhaus aus Fachwerk bauen.
1797 kaufte Herzog Friedrich Franz I. das Anwesen und ließ es zum Jagdschloss ausbauen. Am 5. Oktober 1798 gab er dem Ort den Namen Friedrichsthal. Im selben Jahr bekam das Haus zwei halbrunde Seitenflügel, 1805 wurde das Hauptgebäude um ein Stockwerk erhöht. Später kamen gegenüber zwei Kavaliershäuser hinzu.
Ebenfalls 1798 wurde an der Landstraße eine Allee aus Lärchen angelegt. Die Straße ist heute die Bundesstraße 104 und heißt im Stadtteil Lärchenallee.
Die Allee ist doppelt geschützt. Ihre Lärchen stehen seit 1958 als Naturdenkmal unter Schutz, auf dem Abschnitt von der Kreuzung Gadebuscher Straße und Ratzeburger Straße bis zum Waldweg. Die Denkmalliste der Landeshauptstadt führt die Allee mit Baumbestand und Straßenraum außerdem als Baudenkmal, ebenso das Jagdschloss mit seinen Seitenbauten, zwei Nebengebäuden und dem Park. 2001 übernahm der Ortsbeirat die Patenschaft für die Allee.
Ab 1914 wurden im Schloss erholungsbedürftige Soldaten untergebracht, später Kriegswaisen. Nach 1945 war es eine Heilanstalt für Tuberkulosekranke, danach ein Altenheim; diese Nutzung endete 1993.
1945 wurde der südliche Teil des Landschaftsparks abgeholzt. Ab 1948 wurde die Fläche im Zuge der Bodenreform parzelliert und besiedelt.
1936 wurde Friedrichsthal nach Schwerin eingemeindet, zusammen mit Warnitz, Wickendorf, Krebsförden, Groß und Klein Medewege sowie Mueß.
Für das Gebiet zwischen der Bahnstrecke nach Rehna und der Bebauung an der Lärchenallee trat am 24. September 1995 der Bebauungsplan „Schwerin-Friedrichsthal“ in Kraft. Am 12. Dezember 1999 folgte der Plan für das Wohngebiet „Lärchenpark“ südlich der Allee am Touristenweg. Gebaut wurde in mehreren Abschnitten.
Die Straßen nördlich der Lärchenallee tragen Namen von Dörfern im Umland nördlich und westlich der Stadt: Brüsewitzer Straße, Pingelshäger Straße, Lützower Ring und Alt Meteler Straße, dazu Cramoner, Drieberger, Nienmarker, Dalberger, Wendelstorfer, Rugenseer und Draguner Weg.
Südlich der Allee sind mehrere Straßen nach Sträuchern benannt: Ginsterweg, Holunderweg, Heckenrosenweg, Weißdornweg und Schlehenstraße.
Von Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin. Er kaufte 1797 ein Sommerhaus an der Straße nach Gadebusch, ließ es zum Jagdschloss ausbauen und gab dem Ort am 5. Oktober 1798 den Namen Friedrichsthal.
Seit 1936. Damals wurden mehrere Orte zugleich eingemeindet, darunter Warnitz, Wickendorf, Krebsförden und Mueß.
Eine 1798 angelegte Allee aus Lärchen an der heutigen Bundesstraße 104. Ihre Lärchen sind seit 1958 Naturdenkmal, die Allee mit Baumbestand und Straßenraum steht zudem in der Denkmalliste der Landeshauptstadt.
Im Norden, jenseits der Bahnstrecke, Warnitz; im Osten Lankow, im Südosten Neumühle. Im Westen grenzt die Gemeinde Brüsewitz im Landkreis Nordwestmecklenburg an.
Daten: Landkreis Ludwigslust-Parchim, REGIS M-V, DL-DE/BY 2.0, Stand 28.10.2026.
Bebauungsplan Nr. 14.91.01 in Kraft seit 07.07.2017
Bebauungsplan (PDF) Begründung (PDF) Städtebauliches Konzept (PDF)
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Bebauungsplan Nr. 14.91.01 in Kraft seit 24.09.1995
Bebauungsplan Nr. 120 Im Verfahren: Entwurf
Datenquelle: Landeshauptstadt Schwerin, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.